Allgemeine Geschäftsbedingungen der amaderm GmbH
Stand: 01. 07. 2014
Geltung, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
- Diese Bedingungen gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der amaderm GmbH, 09120 Chemnitz, Straßburger Straße 34, im Folgenden „Auftragnehmerin" genannt, und ihren Abnehmern, im Folgenden „Auftraggeber" genannt. Auf Verlangen wird dem Auftraggeber die jeweils aktuelle Fassung übersandt. Der Auftraggeber erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
- Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Auftragnehmerin, im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige, selbst wenn diese Bedingungen nicht mehr ausdrücklich vereinbart werden.
- Bereits jetzt widerspricht die Auftragnehmerin ausdrücklich jeglichem eventuellen Verweis des Auftraggebers auf seine eigenen AGB und deren möglichen Ablehnungshinweisen.
- Ein Schweigen der Auftragnehmerin zu abweichenden Bedingungen des Auftraggebers gilt nie als Zustimmung. Die Bedingungen der Auftragnehmerin gelten auch ohne nochmalige gesonderte Vereinbarung für alle zukünftigen Bestellungen.
- Auch bei der Übermittlung von Auftragsbestätigungen und Aufträgen per Telefax oder sonstigen elektronischen Medien werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin Bestandteil des Vertrages, auch wenn auf der Auftragsbestätigung nur ein Hinweis auf die Geltung der AGB enthalten ist.
- Die Angebote der Auftragnehmerin sind stets unverbindlich und freibleibend. Die Ware betreffende Abbildungen, Prospekte, Werbemittel etc. der Auftragnehmerin und die dort aufgeführten Daten über Leistung, Abmessung, Gewicht etc. sind nur annähernd maßgebend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Vertragsbestandteil aufgeführt. Entsprechende Änderungen der von der Auftragnehmerin angebotenen Waren bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Mit der Bestellung erklärt der Auftraggeber gegenüber der Auftragnehmerin verbindlich, die Ware der Auftragnehmerin erwerben zu wollen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin anzuerkennen. Bestellungen des Auftraggebers sind Angebote zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Die Auftragnehmerin behält sich vor, das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen oder abzulehnen.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Auftragnehmerin die Bestellung entweder ausdrücklich durch schriftliche, per E-Mail übersandte oder fernmündliche Auftragsbestätigung bestätigt, spätestens jedoch mit Lieferung. Über Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Vertrag zustande. Das Gleiche gilt hinsichtlich nicht in der Lieferung enthaltener Waren, sofern der Vertrag mangels Auftragsbestätigung mit Lieferung der Ware zustande kommt.
- Bestellt der Auftraggeber die Ware und/oder Leistung auf elektronischem Wege, wird die Auftragnehmerin den Zugang der Bestellung bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Auftragnehmerin. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht die Auftragnehmerin zu vertreten hat.
- Die Auftragnehmerin leistet keine Gewähr dafür, dass die Ware und/oder Leistung den für den Zweck infrage kommenden Behandlungen, besonderen Kenntnissen der/des Anwenders entsprechen. Der Auftraggeber hat behördliche Auflagen, die ihn zum Bedienen und Arbeiten mit der Ware/Leistung befähigen, selbst zu erfüllen. Die Erlaubnis, mit den Geräten zu arbeiten, muss der Auftraggeber selbst erbringen und stellt keinen Mangel oder Grund einer Rückgabe der Ware und/oder Leistung dar. Der Auftraggeber ist für alle behördlichen Genehmigungen und Ausbildungen und deren Umsetzung selbst verantwortlich.
Preise und Zahlungsbedingungen
- Sofern in der Auftragsbestätigung bzw. in den einzelnen Verträgen nichts abweichend festgelegt wurde, verstehen sich die Preise ab Lager der Auftragnehmerin in Euro ausschließlich der Kosten für Verpackung und Versand. Ein ggf. anzuwendender Umsatzsteuersatz wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern die Versendung durch die Auftragnehmerin erfolgt, geschieht dies, auch bei ggf. vereinbarter frachtfreier Lieferung, unversichert auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber kann nur mit dem Grunde und der Höhe nach rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
- Für jede Einzelbestellung gilt ein Mindestbestellwert von 25 Euro netto.
- Offizielle Angebote der Auftragnehmerin an mögliche Auftraggeber behalten eine Gültigkeit von 4 Wochen, soweit nicht schriftlich anders angegeben.
- Grundsätzlich ist für die Rechnungsstellung der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis maßgeblich. Erfolgt die Lieferung aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, mehr als 6 Wochen nach Abgabe der Auftragsbestätigung und haben sich bis zur Fertigstellung der Lieferung die Kosten erhöht, ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. Der Auftraggeber ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Lieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
- Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen ohne Skonto zu begleichen. Alle Zahlungen sind in EURO auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten. Die Entgegennahme von Schecks, Bargeld oder anderen eine Zahlungsverpflichtung begründenden Urkunden liegt im Ermessen der Auftragnehmerin und erfolgt stets nur kosten- und spesenfrei erfüllungshalber.
- Bei Überschreiten des Zahlungsziels kann die Auftragnehmerin ohne ausdrückliche Mahnung Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnen. Gleichzeitig ist die Auftragnehmerin berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder nach ihrer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Dasselbe gilt, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Auftraggebers bekannt wird, durch die der Zahlungsanspruch gefährdet wird.
Lieferung, Entgegennahme
- Die Lieferfrist beginnt nach Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen. Die genannte Lieferfrist kann in der Regel bei sofortiger Bestellung eingehalten werden; genau wird sie erst bei Auftragsbestätigung festgestellt. Eine Gewährleistung für die Einhaltung eines Liefertermins kann nicht übernommen werden. Die Auftragnehmerin behält sich zumutbare Teillieferungen und Teilrechnungen vor.
- Der Auftraggeber darf die Entgegennahme der Lieferung bei unwesentlichen Mängeln und Mengenabweichungen, unbeschadet seiner Mängelrechte, nicht verweigern.
- Die Lieferung erfolgt, sofern nichts Abweichendes vertraglich vereinbart wurde, zur Adresse des Auftraggebers wie hinterlegt auf der Bestellung.
Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an Liefergegenständen geht erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Liefergegenstände nur in der Weise weiter zu veräußern, dass die Auftragnehmerin Vorbehaltseigentümerin bleibt (weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt). Erlischt der Eigentumsvorbehalt an den Liefergegenständen, so tritt an dessen Stelle die daraus entstehende Forderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt), die der Auftraggeber der Auftragnehmerin abtritt.
- Der Auftraggeber darf den Liefergegenstand vor Eigentumsübergang weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Auftraggeber die Auftragnehmerin unverzüglich zu benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Auftragnehmerin nach Mahnung zur Rücknahme berechtigt. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
- Ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers berechtigt die Auftragnehmerin, vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
Gewährleistung
- Der Auftraggeber hat den Sachmangel unverzüglich zu rügen und schriftlich unter Angabe einer Beschreibung des Mangels zu melden.
- Es liegt im Ermessen der Auftragnehmerin, ob diese neu liefert oder alle Leistungen nachbessert, die sich nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes als mangelbehaftet herausstellen. An im Austauschverfahren ersetzten Teilen behält sich die Auftragnehmerin das Eigentum vor.
- Für folgende Schäden, die nicht auf das Verschulden der Auftragnehmerin zurückzuführen sind, besteht keine Gewähr: natürliche Abnutzung, unsachgemäß vorgenommene Eingriffe oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Auftraggebers oder Dritter, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Bedienung, Montage oder Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Reinigung und Wartung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, ungeeigneter Betriebsraum und Umgebungsbedingungen, physikalische, chemische, elektrochemische und elektrische Einflüsse sowie ohne Zustimmung der Auftragnehmerin vorgenommene Änderungen am Liefergegenstand.
Haftung
- Unabhängig aus welchem Rechtsgrund haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Eine weitere Haftung, aus welchem Rechtsgrund auch immer, insbesondere auch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen.
- Die Auftragnehmerin haftet nicht für Folgen von Mängeln, für die sie gemäß „Gewährleistung" Nr. 3 keine Gewähr übernommen hat.
Verjährung
- Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln oder im Zusammenhang mit einem Mangel, gleich aus welchem Rechtsgrund, beträgt ein Jahr.
- Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Die Verjährung beginnt ab Gefahrenübergang.
Gewährleistung auf Geräte
Der Hersteller übernimmt eine Garantie von 2 Jahren für das Gerät, sowie eine Garantie von einem Jahr für Applikatoren. Eine Zufriedenheitsgarantie mit 3-Monate-Rückgaberecht bedarf einer besonderen Vereinbarung, die spätestens bei Übergabe des Gerätes abzuschließen ist. Diese besondere Vereinbarung muss von beiden Vertragspartnern unterschrieben werden.
Allgemeines
- Die Auftragnehmerin erstattet keine Rücktransportkosten der Verpackung.
- Die Vertragspartner verpflichten sich, alle offenkundigen, technischen und kaufmännischen Einzelheiten als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Dies gilt auch für einen Zeitraum von 3 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung.
- Jede Änderung und Ergänzung des Auftrages bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
- Leistungs- und Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber der Auftragnehmerin ist der Sitz der Auftragnehmerin in Chemnitz.
- Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt.
- Gerichtsstand bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Auftragnehmerin in Chemnitz. Klageerhebung am gesetzlichen Gerichtsstand des Auftraggebers behält sich die Auftragnehmerin jedoch vor.